Qualifizierungschancengesetz

Dank des Qualifizierungschancengesetzes können Unternehmen finanzielle Fördermittel nutzen, um ihre Mitarbeitenden bei der beruflichen Qualifizierung oder Weiterbildung zu unterstützen.

Was wird gefördert?

  • Weiterbildungskosten
  • Lohnausfälle während der Qualifizierungsmaßnahme

Diese Kosten werden je nach Voraussetzungen teilweise oder vollständig übernommen.
Davon profitieren sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen – durch mehr Fachwissen, bessere Perspektiven und Zukunftssicherheit im Beruf.


Voraussetzungen

Um von der Förderung zu profitieren, müssen bestimmte persönliche und formale Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Übersicht finden Sie hier:

Zielgruppe:

Gefördert werden Arbeitnehmer:innen, die:

  • keinen Berufsabschluss oder keinen verwertbaren Berufsabschluss haben und diesen nachholen möchten, oder
  • vom Strukturwandel (z. B. durch Digitalisierung) betroffen sind und sich weiterbilden oder neue Kompetenzen aufbauen möchten. 

Wichtig: Gesetzlich verpflichtende Weiterbildungen können nicht gefördert werden.

Fördervoraussetzungen:

Für Arbeitnehmer:innen ohne Berufsabschluss:

  • Es liegt kein abgeschlossener Berufsabschluss vor.
  • Die geplante Qualifizierung muss zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.

Für Arbeitnehmer:innen mit bestehendem Berufsabschluss:

  • Der Abschluss liegt mindestens zwei Jahre zurück.
  • Es besteht ein nachweislicher Weiterbildungsbedarf.
  • Die Weiterbildung umfasst mindestens 120 Unterrichtseinheiten.

Kostenübernahme im Überblick:

Für Arbeitnehmer:innen ohne Berufsabschluss:

  • 100 % Übernahme der Lehrgangskosten
  • 100 % Übernahme der Lohnkosten während der Qualifizierung

Die Qualifizierung ist damit für Sie komplett kostenfrei!

Für Arbeitnehmer:innen mit Weiterbildungsbedarf:

  • Zuschüsse zu Lehrgangs- und Lohnkosten während der Weiterbildung
  • Die genaue Höhe der Förderung hängt ab von:
    • der Größe des Betriebs,
    • dem Alter der beschäftigten Person,
    • und dem individuellen Qualifizierungsbedarf.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sie bleiben mit Ihrem Wissen und Ihren Fähigkeiten auf dem neuesten Stand.
  • Sie entwickeln sich persönlich und beruflich weiter.
  • Sie sichern aktiv Ihren aktuellen Arbeitsplatz – oder schaffen sich neue berufliche Perspektiven.
  • Sie erhöhen Ihren Wert und Ihre Attraktivität für Arbeitgeber:innen.
  • Sie können Förderleistungen beantragen und finanzielle Unterstützung erhalten.

 


Kontakt & Beratung

Interesse geweckt? Wir sind für Sie da!
Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie persönlich und kompetent:

  • Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Qualifizierungsbedarf.
  • Wir finden die passenden Fördermöglichkeiten.
  • Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und begleiten Sie Schritt für Schritt.

Beratung erhalten Sie auch bei zwei:P Personal gGmbH – unter folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichen Sie uns:

KONTAKT 040 - 238317080 

Infos für Arbeitgeber:innen

Infos für Arbeitnehmer:innen