Qualifizierungschancengesetz
Dank des Qualifizierungschancengesetzes können Unternehmen finanzielle Fördermittel nutzen, um ihre Mitarbeitenden bei der beruflichen Qualifizierung oder Weiterbildung zu unterstützen.
Was wird gefördert?
- Weiterbildungskosten
- Lohnausfälle während der Qualifizierungsmaßnahme
Diese Kosten werden je nach Voraussetzungen teilweise oder vollständig übernommen.
Davon profitieren sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen – durch mehr Fachwissen, bessere Perspektiven und Zukunftssicherheit im Beruf.
Voraussetzungen
Um von der Förderung zu profitieren, müssen bestimmte persönliche und formale Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Übersicht finden Sie hier:
Zielgruppe:
Gefördert werden Arbeitnehmer:innen, die:
- keinen Berufsabschluss oder keinen verwertbaren Berufsabschluss haben und diesen nachholen möchten, oder
- vom Strukturwandel (z. B. durch Digitalisierung) betroffen sind und sich weiterbilden oder neue Kompetenzen aufbauen möchten.
Wichtig: Gesetzlich verpflichtende Weiterbildungen können nicht gefördert werden.
Fördervoraussetzungen:
Für Arbeitnehmer:innen ohne Berufsabschluss:
- Es liegt kein abgeschlossener Berufsabschluss vor.
- Die geplante Qualifizierung muss zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.
Für Arbeitnehmer:innen mit bestehendem Berufsabschluss:
- Der Abschluss liegt mindestens zwei Jahre zurück.
- Es besteht ein nachweislicher Weiterbildungsbedarf.
- Die Weiterbildung umfasst mindestens 120 Unterrichtseinheiten.
Kostenübernahme im Überblick:
Für Arbeitnehmer:innen ohne Berufsabschluss:
- 100 % Übernahme der Lehrgangskosten
- 100 % Übernahme der Lohnkosten während der Qualifizierung
Die Qualifizierung ist damit für Sie komplett kostenfrei!
Für Arbeitnehmer:innen mit Weiterbildungsbedarf:
- Zuschüsse zu Lehrgangs- und Lohnkosten während der Weiterbildung
- Die genaue Höhe der Förderung hängt ab von:
- der Größe des Betriebs,
- dem Alter der beschäftigten Person,
- und dem individuellen Qualifizierungsbedarf.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Sie bleiben mit Ihrem Wissen und Ihren Fähigkeiten auf dem neuesten Stand.
- Sie entwickeln sich persönlich und beruflich weiter.
- Sie sichern aktiv Ihren aktuellen Arbeitsplatz – oder schaffen sich neue berufliche Perspektiven.
- Sie erhöhen Ihren Wert und Ihre Attraktivität für Arbeitgeber:innen.
- Sie können Förderleistungen beantragen und finanzielle Unterstützung erhalten.
Kontakt & Beratung
Interesse geweckt? Wir sind für Sie da!
Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie persönlich und kompetent:
- Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Qualifizierungsbedarf.
- Wir finden die passenden Fördermöglichkeiten.
- Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und begleiten Sie Schritt für Schritt.
Beratung erhalten Sie auch bei zwei:P Personal gGmbH – unter folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichen Sie uns:
