Modernisierung der beruflichen Bildung

Eine Mindestvergütung für Auszubildende, international vergleichbare Abschlussbezeichnungen und mehr Möglichkeiten, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren sind die Kernpunkte des Gesetzentwurfs zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung.

Am 01.01.2020 tritt das Gesetz zur Modernisierung der beruflichen Bildung in Kraft. Auszubildende erhalten z.B. zukünftig eine monatliche Mindestvergütung von zunächst 515 Euro im ersten Lehrjahr. Dies soll die berufliche Bildung bei potenziellen Auszubildenden und Unternehmen noch attraktiver gestalten.Weitere Bausteine des Gesetzespakets beinhalten beruflichen Fortbildungsstufen "Geprüfte Berufsspezialistin" bzw. "geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“. Die etablierte und international mit hoher Wertschätzung belegte Qualifikationsbezeichnung „Meister/in“ wird durch die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ ergänzt, aber nicht verdrängt.

Es soll die Gleichwertigkeit von beruflichen Fortbildungsabschlüssen mit Hochschulabschlüssen aufgezeigt werden. Dennoch ist es ein weiter Weg allen Erwartungen und Ansprüchen eines modernen Berufsbildungssystems gerecht zu werden.

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