Zusätzliche Abschlussbezeichnungen für Fortbildungen mit erhöhtem Qualifikationsniveau

Wer seine in der Berufsausbildung erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten durch eine Qualifizierung erweitert, darf künftig – in Ergänzung zum bewährten Abschluss – den Titel „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ tragen.

Diese einheitlichen Abschlussbezeichnungen für die höherqualifizierenden Berufsabschlüsse wurden am 1. Januar 2020 mit dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG) eingeführt, um das hohe Qualifikationsniveau der beruflichen Bildung zu unterstreichen.

Was für Abschlüsse sind damit gemeint?

Fachwirte, Fachkaufleute, Industriemeister und IT Operative Professionals dürfen sich „Bachelor Professional“ nennen und Betriebswirte „Master Professional“.

Sie können den jeweiligen internationalen Titel als Ergänzung zu Ihrem Fortbildungsabschluss führen, sobald die dafür notwendigen Anpassungen der Fortbildungsprüfungsregelungen der IHKs von den obersten Landesbehörden geprüft wurden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer IHK.

Z.B. hat ein/e Fachwirt/in nach deutschem Qualifikationsrahmen genau das gleiche Abschlussniveau (Niveau 6) wie diejenigen, die ein reines Bachelor-Studium absolviert haben. 

Niveau 6 beschreibt Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld. Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet.

Die Vorteile die sich aus den Abschlüssen für Dich ergeben:

  • erweiterte Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt
  • weltweite Karrierechancen
  • erhöhte Anreiz der Berufsausbildung
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