Überarbeitetes Hygienekonzept am Bildungscampus

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

da wir leider steigende Corona-Infektionszahlen in Norddeutschland haben, hat die Behörde für Soziales neue Regelungen für Berufsschulen beschlossen. In unserer Ergänzung zur Hausordnung können Sie alle wichtigen Änderungen nachlesen. Diese ist ebenfalls in Ihrem e-Campus einzusehen.

Mundschutzpflicht!
Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ist auf der gesamten Fläche des Unternehmens für alle Personen verpflichtend. Dieses gilt auch in den Unterrichtsräumen und während des Unterrichtes und unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Die Lehrenden sind angehalten das Einhalten der Mundschutzpflicht zu überwachen und berechtigt bei Verstößen die betreffenden Personen vom Unterricht auszuschließen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen über die bekannten Kontaktemailadressen gerne zur Verfügung.

Ihre quatraCare Gesundheitsakademie

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