In diesem Jahr gibt es eine wichtige Besonderheit:
● Die Weiterbildung/Qualifizierung muss bis zum 31.12.2020 abgeschlossen sein! - Eine Teilförderung ist ggf. möglich ●
Der Hintergrund: Der HH WB 2020 endet als ESF-Projekt mit der ESF-Förderperiode am 31.12.2020. Deshalb kann eine Weiterbildung/Qualifizierung auch nur bis zum 31.12.2020 gefördert werden.
Dies bedeutet, dass bei Qualifizierungen über 2020 hinaus nur die abgeschlossenen Lernabschnitte/Module/Semester gefördert werden können, die spätestens am 31.12.2020 enden.
Ein Beispiel für eine Teilförderung: 2 von 3 Semestern werden bis zum 31.12.2020 abgeschlossen, dann sind die Lehrgangskosten durch 3 zu teilen und die Förderung auf die Kosten für 2 Semester zu berechnen.
Mehr Infos: https://www.quatra-care.de/wissen/finanzierungsmoeglichkeiten/ und https://www.weiterbildungsbonus.net/