Neu beim Hamburger Weiterbildungsbonus 2020

In diesem Jahr gibt es eine wichtige Besonderheit:

● Die Weiterbildung/Qualifizierung muss bis zum 31.12.2020 abgeschlossen sein! - Eine Teilförderung ist ggf. möglich 

Der Hintergrund: Der HH WB 2020 endet als ESF-Projekt mit der ESF-Förderperiode am 31.12.2020. Deshalb kann eine Weiterbildung/Qualifizierung auch nur bis zum 31.12.2020 gefördert werden.

Dies bedeutet, dass bei Qualifizierungen über 2020 hinaus nur die abgeschlossenen Lernabschnitte/Module/Semester gefördert werden können, die spätestens am 31.12.2020 enden.

Ein  Beispiel für eine Teilförderung:  2 von 3 Semestern werden bis zum 31.12.2020 abgeschlossen, dann sind die Lehrgangskosten durch 3 zu teilen und die Förderung auf die Kosten für 2 Semester zu berechnen.

Mehr Infos: https://www.quatra-care.de/wissen/finanzierungsmoeglichkeiten/ und https://www.weiterbildungsbonus.net/

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