Hilfe für Familien mit kleinem Einkommen in der Corona-Zeit!

Familien, die wegen der Corona-Epidemie Einkommenseinbußen erleiden, und jetzt ein kleines Einkommen für sich und ihre Kinder erzielen, sollen in dieser Zeit besser unterstützt werden. Deshalb wurde der Kinderzuschlag angepasst und vom 1. April bis zum 30. September 2020 zu einem Notfall-KiZ umgebaut.

Der Kinderzuschlag erreicht auch Selbständige oder Eltern, die noch keine 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und deswegen keinen Zugang zu Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld haben.

Eltern, die den Kinderzuschlag schon beziehen, können im April oder Mai 2020 einen einmaligen Antrag auf Überprüfung stellen. In diesen Fällen wird der Kinderzuschlag mit dem aktuellen Einkommen der Eltern aus dem letzten Monat neu berechnet.

In welcher Höhe der Kinderzuschlag gezahlt wird, hängt von der individuellen Situation ab wie dem Einkommen, der Anzahl der Kinder, den Wohnkosten und dem Alter der Kinder.

Eltern können mit dem KiZ-Lotsen prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen:
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse

Fällt die Prüfung positiv aus, stellen Eltern den Antrag einfach online unter www.kizdigital.de bei der Familienkasse.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:
www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/hilfe-fuer-familien-mit-kleinen-einkommen-in-der-corona-zeit/154384

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