Schulung für Mitarbeiter:innen (m/w/d) - Schnelltest und Selbsttest

Qualifizierung für Corona-Testbeauftragte

Durchführung von Corona-Schnelltests in Unternehmen

Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie hat das gesellschaftliche Leben weitgehend zum Erliegen gebracht. Mit Entscheid der Ministerpräsidentenkonferenz vom 03.03.2021 werden flächendeckend Corona-Schnelltests und Selbsttests für Mitarbeitende in den Unternehmen eingeführt, und den Testern (m/w/d) eine sichere Anwendung der Tests abverlangt.

Sie brauchen Hilfe bei der Schulung ihrer Mitarbeiter:innen, die die Tests in Ihrem Unternehmen durchführen sollen?

In unseren persönlichen Live-Onlinetrainings und E-Learnings vermitteln wir Ihnen notwendige Kenntnisse und Fertigkeiten zur Anwendung von Corona-Schnelltests bzw. Selbsttests.

Langjährige Kompetenz der quatraCare Gesundheitsakademie im Hygienesektor

Die quatraCare Gesundheitsakademie verfügt über langjährige Erfahrungen in der Ausbildung von Mitarbeiter:innen im Hygienesektor. Praxistipps von berufserfahrenen Trainer:innen motivieren zum Mitmachen und bereiten Sie optimal aufzwingend notwendige Hygienemaßnahmen vor. Unsere Online-Angebote werden von praxiserfahrenen Fachleuten für die berufspraktische Umsetzung entwickelt und durchgeführt.

Onlinetraining Angebote

Durchführung von Corona-Schnelltests in Unternehmen. Für die Teilnahme sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.

►Schnelltest Schulung

Inhalte:

Um die Corona-Schnelltests bei Mitarbeiterinnen sicher anwenden zu können werden Ihnen folgende Inhalte nähergebracht:

  • Anatomie und Physiologie des Mund-Nase-Rachenraums
  • Hygienische Verhaltensmaßnahmen vor, während und nach der Testung
  • Vorbereitung, Durchführung
  • Unterschiede der Testmethoden

Durch das Absolvieren unseres Angebotes leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung Ihres Unternehmens, indem sie potenzielle Corona-Infektionen identifizieren.

Ihr Nutzen:

  • Sie können die Corona-Tests sicher anwenden
  • Sie leisten einen wertvollen Beitrag, um die Lockdown-Regeln mittelfristig aufzuheben

Selbsttests in Unternehmen – Qualifizierung von Aufsichtspersonen und Unterweisung von Mitarbeitenden
Damit in Ihrem Unternehmen Selbsttests durchgeführt werden können, empfehlen wir die Qualifizierung von Aufsichtspersonen und Unterweisung von Mitarbeitenden.

►Mitarbeiter:innen (m/w/d) schützen:
Unsere Live-Onlinetrainings sind sicher. Sie nehmen flexibel direkt an Ihrem Arbeitsplatz oder zu Hause teil. Unsere Dozent:innen haben die notwendige Expertise und stehen unter fachärztlicher Aufsicht.

Unsere E-Learnings haben folgende Inhalte:

  • Vorbereitung, Durchführung, Wartezeit, Ergebnisse und Nachbereitung

Zielgruppe:

  • Unternehmer:innen
  • Beschäftigte
  • Handwerker:innen
  • Gewerbetreibende
  • Interessierte

Die Unterschiede der Testmethoden

Antigen-Schnelltests:
Bei Schnelltests liegt das Ergebnis schnell vor. Dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zum PCR-Test aber direkt vor Ort. Schnelltests können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden.

Selbsttests:
Ein Selbsttest kann jeder selbst, zum Beispiel zuhause, machen. Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür muss die Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach sein. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen.

Zuverlässigkeit und Fehlerquote:
Eine valide Aussage über eine mögliche Infektion mit SARS-CoV-2 kann nur durch einen PCR-Test getroffen werden.

  • PCR-Test: eine sehr hohe Zuverlässigkeit mit einer sehr geringen Fehlerquote
  • Schnelltest: eine hohe Zuverlässigkeit mit einer geringen Fehlerquote
  • Selbsttest: eine moderate Zuverlässigkeit mit einer moderaten Fehlerquote

Haben Sie noch Fragen zu Ihrer Weiterbildung? Wünschen Sie eine kompetente Beratung? Gerne steht Ihnen das Team quatraCare Gesundheitsakademie zur Verfügung:

Tel.: +4940 209 40 66 - 0
E-Mail: kontakt(at)quatra-care.de

Aktuelles

Betriebliche Testbescheinigungen

Diese Bescheinigungen dürfen nur durch betriebliche Testbeauftragte ausgestellt werden, die in der Durchführung von Schnell- bzw. Eigentests geschult und der für Gesundheit zuständigen Behörde als solche angezeigt worden sind (arbeitgeberbescheinigung-testung@soziales.hamburg.de).

Zudem muss die Testung unter Aufsicht der oder des betrieblichen Testbeauftragten durchgeführt werden. Die Testungen sind unter Angabe der Personendaten schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren und aufzubewahren (im Übrigen siehe § 10i Hamburgische SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung).

Quelle

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